eger + eger Personalvermittlung Ansbach
eger + eger Zeitarbeitsfirma Ansbach
Personalberatung Ansbach eger + eger

Häufig gestellte Fragen

Unsere Mitarbeiter liegen uns am Herzen. Schließlich trägt jeder Einzelne mit seiner Erfahrung, seinen Stärken und seiner Motivation wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Darum möchten wir, dass Sie sich bei uns bestens aufgehoben fühlen. Und dazu gehört Offenheit und miteinander reden. Ganz gleich, ob Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Lohnabrechnung haben – rufen Sie uns an beziehungsweise kommen Sie direkt im Büro vorbei. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie gerne. Vielleicht haben wir auch Ihr Anliegen bereits in den FAQ behandelt. Sehen Sie doch mal nach.

Wann kommt mein Lohn?

Ihr Monatslohn ist spätestens zum 15. Bankarbeitstag des folgenden Monats auf Ihrem Konto. Das ist nicht zwangsläufig der 15. des Monats! Bankarbeitstage sind Tage, an denen Banken arbeiten – Samstage, Sonntage und Feiertage gehören nicht dazu. In der Regel fällt also der 15. Bankarbeitstag circa auf den 21. Tag des Monats.

Welche Zuschläge bekomme ich?

Gemäß Tarifvertrag erhalten Sie von eger + eger unterschiedliche Zuschläge. Alle haben gemein, dass sie auf Ihren Stundenlohn aufgeschlagen werden. Beachten Sie bitte: Treffen mehrere der folgenden Zuschläge zusammen, ist nur der höchste zu zahlen!
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Wer bezahlt mich, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann oder krank bin?

Da eger + eger Ihr Arbeitgeber ist, erhalten Sie auch von uns Ihre Entgeltfortzahlung. Bitte teilen Sie uns jedoch am gleichen Tag bis 9 Uhr (am besten telefonisch) mit, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können und wie lange. Sollte Ihre Verhinderung länger als geplant andauern, müssen Sie uns dies ebenfalls mitteilen. Bei Krankheit sind Sie zudem verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Die Anzahl der Ihnen zustehenden Urlaubstage richtet sich nach Ihrer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit: So haben Sie laut Tarifvertrag zum Beispiel im ersten Jahr 24 Urlaubstage und ab dem fünften Jahr 30.
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Leiharbeit Ansbach eger + eger

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nach dem 6. Monat der ununterbrochenen Beschäftigung haben Sie Anspruch auf Jahressonderzahlungen wie Urlaubsgeld (mit der Abrechnung für Juni) oder Weihnachtsgeld (mit der Abrechnung für November). Mehr Information finden Sie im aktuellen Tarifvertrag.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Der Kunde möchte Sie fest übernehmen? Lassen Sie uns darüber sprechen – bevor Sie den letzten Schritt machen und kündigen. So oder so haben sowohl wir als auch Sie die gleichen Kündigungsfristen. Diese finden Sie im aktuellen Tarifvertrag.

eger + eger Personalmanagement GmbH

Ihr direkter Draht zu uns

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